Beschäftigtendatenschutz ist ein komplexes Thema. Das fängt bereits bei den zahlreichen rechtlichen Regelungen an, die hierfür gelten. Wer für den Beschäftigtendatenschutz verantwortlich ist, sollte diese Regelungen kennen.
Das LAG Hamm hat einer Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Unterlassung sowie immateriellen Schadensersatz wegen unzulässiger Weitergabe ihrer persönlichen Daten innerhalb eines Konzernverbundes zugesprochen. Die Entscheidung enthält wichtige Grundsätze zur Übermittlung von Arbeitnehmerdaten innerhalb eines Konzerns.
Vor der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ist in vielen Fällen die Einholung einer Einwilligung durch den Arbeitgeber notwendig. Welche Anforderungen die Einwilligung aus welchen Gründen erfüllen muss und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten es für welche Situationen gibt, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Man findet sie in den verschiedenen Varianten, beispielsweise als Diagramme, in allen Farben und Formen als einfache Excel-Datei oder in grafischen Dashboards: Statistische Auswertungen. Sie spielen auch für Arbeitgeber eine wesentliche Rolle, da sie regelmäßig dazu dienen, Erkenntnisse zu Vorgängen und Prozessen zu gewinnen und daraus Maßnahmen zur Optimierung abzuleiten. Hierzu werden Datensätze (in der Regel von einer größeren Anzahl von Personen) kombiniert, analysiert und zu einem Ergebnis verdichtet. Wo Datensätze von Personen ausgewertet werden, ist auch die DSGVO nicht weit entfernt.
Mitarbeiterüberwachung: Was erlaubt der Datenschutz?