Karsten Wolf: "Wenn einem Bauingenieur das Haus einstürzt, dann muss er ins Gefängnis. Etwas in dieser Richtung wird auch auf die Informatik zukommen."
Die Unterzeichnung als Vertreter kann auch mit dem Zusatz „i. A.“ kenntlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit einem Firmenstempel des Vertretenen erfolgt.